Ernährungsberatung. Eines meiner Steckenpferde.

Wem kann ich im Dschungel der Ernährungsfachkräfte vertrauen?

Eine seriöse Ernährungsberatung ist dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb der Beratung keine Verkäufe stattfinden und der Berater sich in seinen Ausführungen herstellerneutral und werbefrei verhält. Dies ist zum Beispiel in der Berufsordnung für freiberufliche Oecotrophologen des BerufsVerbandes Oecotrophologie e.V. VDOE geregelt. Dazu zählen:

    • Studium der Ernährungswissenschaften, Diätetik/Diätologie, Haushalts- und Ernährungswissenschaft, Lebensmittelhygiene oder Ökotrophologie (Master und Bachelor of Science, früher Diplom)
    • Diätassistenten/ Diätologen (Österreich, früher Diätassistent)/ Heilhilfsberufe für den Bereich Diätetik und Ernährung
    • Ernährungsmediziner: Arzt mit zusätzlichem Ausbildungsnachweis

Als gebürtige Deutsche habe ich Teile meiner Ausbildung in Deutschland absolviert. In Deutschland und Österreich gibt es unterschiedliche gesetzliche Voraussetzungen für die Ausübung von Ernährungsberatung /-therapie.

Hier ein Überblick, um das richtige Angebot für sich zu finden:

In Österreich wird Ernährungsberatung in zwei Bereiche geteilt.

In den gewerblichen Bereich

      • Teilbereich der Lebens- und Sozialberatung eingeschränkt auf Ernährungsberatung
      • an die erfolgreiche Absolvierung des Studiums Ernährungswissenschaften, Diätologie oder verwandte Studienrichtung gebunden (vgl. § 119 Abs. 1 GewO).

In den medizinischen Bereich

      • Behandlung, Beratung und Therapie von Kranken oder krankheitsverdächtigen Menschen
      • Ärzten und Diätologen gesetzlich vorbehalten

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Anbietern, die Dienste im Bereich von Ernährung und Gesundheit anbieten, wie Ernährungscoaches, -trainer oder ähnliches. Die Ausbildungswege sind zumeist aber wesentlich kürzer und nicht mit einem wissenschaftlichen Ausbildungsweg vergleichbar. Es lohnt sich daher auch hinter die Fassade zu leuchten.

Die Begriffe “Ernährungsberater“ bzw. “Ernährungstherapeut“ genießen keinen gesetzlichen Schutz. Demnach sind für die Ernährungsberatung verschiedene Berufsgruppen qualifiziert, wie z.B. Diätassistenten, Oecotrophologen und Ernährungswissenschaftler, die Bezeichnung kann aber auch allgemeingebräuchlich von jeder Person verwendet werden. Es lohnt sich daher die Ausbildung entsprechend anzuschauen.

Ernährungsberatung: Präventive Beratung

      • Vorbeugung ernährungsbedingter Erkrankungen
      • richtet sich an gesunde Menschen
      • Gesundheit erhalten und Krankheiten vermeiden

Nach §20 des SGB V ist bei vielen Krankenkassen eine Bezuschussung möglich, wenn ein Weiterbildungszertifikat zum Ernährungsberater vorliegt.

Ernährungstherapie: Rehabilitative Beratung

      • Behandlung, Beratung und Therapie von Menschen mit Erkrankungen, die durch eine Ernährungsumstellung positiv beeinflusst werden können

Nach §43 des SGB V ist hiermit eine Kostenbeteiligung Ihrer Krankenkasse möglich, wenn ein Weiterbildungszertifikat zum Ernährungsberater vorliegt.

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